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27.01.2020 Büregerstiftung modernisiert Satzung
Fast 15 Jahre nach Gründung der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen verharrt das Kapital der Bürgerstiftung auf einem Betrag von
200000 €. Die bisherigen Regelungen für Zustiftungen waren in § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung enthalten:
Abs.3: „Zustiftungen können ab einem Betrag von 50000 € mit
dem Namen des Zustifters verbunden werden“
Abs.4: „Zustiftungen können ab einem Betrag von 100000 € mit einer
Zweckbindung verknüpft werde. Sie sind dann innerhalb der
Stiftung mit dem Willen des Zuwendenden entsprechend zu
führen“.
Diese Regelung hat in 15 Jahren zu keiner Einzahlung entsprechend den oben zitierten Absätzen unserer Satzung geführt. Deshalb hat der Vorstand der Bürgerstiftung Lebensraum Aachen am 9.1.2020 folgende Änderung beschlossen:
Abs 3 neu: „Zustiftungen können ab einem Betrag von 5000 € mit
dem Namen des Zustifters verbunden werden“
Abs.4 neu: „Zustiftungen können ab einem Betrag von 50000 €
mit einer Zweckbindung verknüpft werde. Sie sind dann
innerhalb der Stiftung mit dem Willen des Zuwendenden
entsprechend zu führen“.
Ziel der Änderung ist, es mehr Menschen aus unserem Lebensraum zu erleichtern, sich durch größere, aber gleichzeitig nicht zu große Finanzeinlagen am Kapital der Bürgerstiftung zu beteiligen und die Zustiftung auch dauerhaft mit dem eigenen Namen zu verbinden. Der Vorstand der Bürgerstiftung sieht für derartige Zustiftungen ein Bedürfnis in unserem Lebensraum und freut sich auf Kontaktaufnahmen. Es ist doch großartig mit einer Zustiftung Teil des von der Bürgerstiftung gestalteten Bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Frieden, Geschichte, Demokratie, Soziales, Bildung oder Kultur sowie Gesundheit und Wissenschaft und Forschung zu sein. Derzeit gibt es 25 unterschiedliche Projekte, die diesen Zielbereichen zuzuordnen sind. Für die Zukunft werden Erweiterungen erwartet.